Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung 3.0.0 · gültig ab 01. September 2026
für die Nutzung der SaaS-Plattform p8a.agency
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform p8a.agency zwischen
Pragtics GmbH
Karl-Königsdorfer-Straße 33
89335 Ichenhausen
– nachfolgend „Anbieter“ –
und dem jeweiligen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Soweit für einzelne Leistungen ergänzende Leistungsbeschreibungen, Bestellungen, Angebote, Service Level Agreements oder sonstige besondere Vertragsbedingungen vereinbart werden, gehen diese im Fall eines Widerspruchs diesen AGB vor.
(6) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gelten ergänzend die Regelungen des zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags („AVV“). Bei Widersprüchen gehen für Fragen der Auftragsverarbeitung die Regelungen des AVV vor.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder innerhalb der Plattform stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
(2) Der Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines individuellen Angebots, Bestätigung einer Bestellung oder Registrierung oder durch ausdrückliche Freischaltung eines kostenpflichtigen Leistungsumfangs durch den Anbieter zustande.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, die Vertragslaufzeit und gegebenenfalls vereinbarte Nutzungskontingente ergeben sich aus dem jeweils gebuchten Tarif, der Bestellung, dem Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine webbasierte Softwareplattform zur geschäftlichen Nutzung zur Verfügung.
(2) p8a.agency dient insbesondere der strukturierten Verarbeitung, Aufbereitung, Formatierung, Analyse und – soweit Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs – Bereitstellung oder Übermittlung von Lebensläufen, Qualifikationsprofilen und vergleichbaren Informationen.
(3) Einzelne Funktionen können Technologien der Künstlichen Intelligenz („KI“) einsetzen.
(4) KI-Funktionen können insbesondere zur Extraktion, Strukturierung, Zusammenfassung, sprachlichen Überarbeitung, Transformation, Kategorisierung oder sonstigen Verarbeitung von Informationen eingesetzt werden.
(5) Welche Funktionen im Einzelfall verfügbar sind, richtet sich nach dem gebuchten Leistungsumfang und der jeweiligen technischen Konfiguration.
(6) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine erfolgreichen Kandidaten- oder Projektvermittlungen, Vorstellungsgespräche, Einstellungen, Vertragsabschlüsse oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse geschuldet.
§ 4 Benutzerkonten und Zugangsdaten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Vertragsschluss vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
(2) Der Kunde darf Benutzerkonten nur solchen Personen zur Verfügung stellen, die zur Nutzung der Plattform für den Kunden berechtigt sind.
(3) Personenbezogene Benutzerkonten dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung gemeinsam von mehreren Personen verwendet werden.
(4) Zugangsdaten, API-Schlüssel, Tokens und vergleichbare Authentifizierungsinformationen sind gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(5) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung oder Kompromittierung eines Benutzerkontos bestehen.
§ 5 KI-Funktionen und Betriebsmodelle
(1) p8a.agency kann Funktionen anbieten, bei denen KI-Dienste zur Verarbeitung von Informationen eingesetzt werden.
(2) Dabei können insbesondere folgende Betriebsmodelle vorgesehen werden:
a) Kundenseitig angebundene KI-Dienste
Der Kunde wählt einen eigenen KI-Dienst beziehungsweise KI-Anbieter aus und bindet diesen über die hierfür bereitgestellten Funktionen in p8a.agency ein.
b) Anbieterintegrierte KI-Dienste
Der Anbieter kann einzelne KI-Dienste selbst auswählen, technisch in p8a.agency integrieren und dem Kunden als Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs bereitstellen.
(3) Welche Variante genutzt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsumfang und der Konfiguration des Kunden.
(4) Die rechtliche Rolle des Anbieters und des Kunden nach anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz („AI Act“), richtet sich nach der jeweils tatsächlich bereitgestellten Funktion, dem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck und der konkreten Nutzung. Durch diese AGB wird keine davon abweichende gesetzliche Rollenverteilung begründet.
§ 6 Kundenseitig angebundene KI-Dienste
(1) Entscheidet sich der Kunde für die Anbindung eines von ihm ausgewählten KI-Dienstes, ist der Kunde für Auswahl, Beauftragung, Berechtigung und rechtlich zulässige Nutzung dieses Dienstes verantwortlich.
(2) Dies umfasst insbesondere die Verantwortung des Kunden für
a) die vertragliche Beziehung mit dem jeweiligen KI-Anbieter,
b) die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Übermittlung und Verarbeitung,
c) gegebenenfalls erforderliche Verträge zur Auftragsverarbeitung,
d) Anforderungen an internationale Datenübermittlungen,
e) die Konfiguration des KI-Dienstes,
f) die zulässige Verarbeitung personenbezogener Daten und
g) die Prüfung, ob der jeweilige KI-Dienst für den vorgesehenen Anwendungsfall rechtlich und organisatorisch geeignet ist.
(3) Der Anbieter übernimmt hinsichtlich kundenseitig angebundener KI-Dienste keine Verantwortung für deren allgemeine Verfügbarkeit, Funktionsweise, Leistungsfähigkeit oder vom KI-Dienst selbst erzeugte Ergebnisse.
(4) Dies gilt insbesondere für Änderungen von Modellen, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen, Preisen, Verarbeitungsvorgaben oder Funktionen des jeweiligen KI-Anbieters.
(5) Der Anbieter bleibt für die vertragsgemäße Funktion der von ihm bereitgestellten technischen Schnittstelle und der eigenen Plattform nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.
(6) Soweit der Anbieter Daten entsprechend der Konfiguration des Kunden an einen kundenseitig ausgewählten KI-Dienst übermittelt, erfolgt dies auf Veranlassung und nach Maßgabe der Konfiguration des Kunden.
§ 7 Anbieterintegrierte KI-Dienste
(1) Soweit der Anbieter selbst einen KI-Dienst auswählt und als Bestandteil von p8a.agency bereitstellt, ist der Anbieter für die ordnungsgemäße technische Integration dieses Dienstes nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs verantwortlich.
(2) Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, richten sich Einsatz und datenschutzrechtliche Einbindung des betreffenden Dienstleisters nach dem AVV.
(3) Soweit erforderlich, wird der Anbieter entsprechende KI-Dienstleister als weitere Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des AVV einsetzen.
(4) Kundendaten, insbesondere Lebensläufe, Qualifikationsprofile und sonstige personenbezogene Inhalte, werden vom Anbieter nicht zum Training eigener allgemeiner KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich gesondert mit dem Kunden vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
(5) Bei vom Anbieter ausgewählten externen KI-Diensten wird der Anbieter diese grundsätzlich in einer Vertrags- oder Betriebsform einsetzen, bei der die im Rahmen der Leistung übermittelten Kundendaten nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle des jeweiligen Dienstleisters verwendet werden, soweit eine solche Verarbeitung nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wurde.
(6) Einzelheiten zu eingesetzten weiteren Auftragsverarbeitern und Datenverarbeitungen ergeben sich aus dem AVV beziehungsweise den ergänzenden Datenschutzinformationen.
§ 8 Besonderheiten KI-generierter Ergebnisse
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Systeme Ergebnisse unter anderem probabilistisch erzeugen können.
(2) KI-generierte oder KI-verarbeitete Ergebnisse können trotz technischer und organisatorischer Qualitätssicherungsmaßnahmen unvollständig, ungenau, missverständlich oder sachlich falsch sein.
(3) Dies kann insbesondere die Interpretation, Extraktion, Zusammenfassung, Zuordnung oder sprachliche Veränderung von Informationen betreffen.
(4) Soweit nicht ausdrücklich eine hiervon abweichende Beschaffenheit vereinbart wurde, schuldet der Anbieter nicht die objektive Richtigkeit jeder einzelnen von einer KI erzeugten Aussage.
(5) Der Anbieter schuldet insbesondere keine rechtliche, arbeitsrechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Prüfung KI-generierter Inhalte.
§ 9 Menschliche Kontrolle und bestimmungsgemäße Verwendung
(1) Der Kunde hat KI-generierte oder durch KI wesentlich veränderte Ergebnisse vor einer Verwendung, bei der diese gegenüber Dritten oder für Entscheidungen über natürliche Personen relevant werden, angemessen auf Plausibilität, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
(2) Die Plattform ist grundsätzlich nicht dazu bestimmt, ohne angemessene menschliche Kontrolle autonome Entscheidungen über Einstellung, Ablehnung, Beschäftigung, Beförderung, Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen oder vergleichbar erhebliche berufliche Chancen natürlicher Personen zu treffen, soweit eine entsprechende Funktion nicht ausdrücklich als Teil des vereinbarten Leistungsumfangs vorgesehen und rechtlich zulässig ist.
(3) Der Kunde darf Ergebnisse der Software nicht entgegen gesetzlichen Vorgaben als alleinige Entscheidungsgrundlage einsetzen.
(4) Soweit für eine eingesetzte Funktion Maßnahmen zur menschlichen Aufsicht vorgesehen oder gesetzlich erforderlich sind, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese durch hierfür geeignete und ausreichend befugte Personen durchgeführt werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, ihm für die Nutzung bestimmter KI-Funktionen bereitgestellte Hinweise, Beschränkungen und Nutzungsvorgaben zu beachten.
§ 10 Unzulässige Nutzung
(1) Die Software darf nicht für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden.
(2) Insbesondere ist es untersagt,
a) gesetzlich verbotene KI-Praktiken durchzuführen,
b) vorgesehene Sicherheits- oder Kontrollmechanismen zu umgehen,
c) personenbezogene Daten ohne ausreichende Berechtigung zu verarbeiten,
d) Personen unter Verstoß gegen geltendes Recht zu diskriminieren,
e) unzulässige sensible Eigenschaften natürlicher Personen abzuleiten oder zu verwenden,
f) unbefugt auf Systeme oder Daten anderer Nutzer zuzugreifen,
g) Schadsoftware oder vergleichbare schädliche Inhalte einzubringen oder
h) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die deren Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität erheblich gefährdet.
(3) Eine vom bestimmungsgemäßen Verwendungszweck wesentlich abweichende Verwendung von KI-Funktionen erfolgt im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit diese Verwendung nicht vom Anbieter vorgesehen, freigegeben oder technisch veranlasst wurde.
(4) Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Pflichten des Kunden und Verantwortung für Inhalte
(1) Der Kunde trägt die Verantwortung für die von ihm oder seinen Nutzern eingestellten, hochgeladenen oder übermittelten Daten und Inhalte.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, diese Daten und Inhalte im Rahmen der vereinbarten Leistungen verarbeiten zu lassen.
(3) Dies umfasst insbesondere personenbezogene Daten von Bewerbern, Freelancern, Mitarbeitern, Kandidaten, Ansprechpartnern oder sonstigen natürlichen Personen.
(4) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm durchgeführten Recruiting-, Personal-, Vermittlungs- und sonstigen Geschäftsprozesse verantwortlich.
(5) Der Anbieter überprüft grundsätzlich nicht, ob die Nutzung einzelner Informationen oder Ergebnisse durch den Kunden im konkreten Einzelfall rechtlich zulässig ist.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.
(2) Voraussetzung für eine entsprechende Verarbeitung ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass für die von ihm veranlassten Verarbeitungsvorgänge eine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
(4) Der Kunde ist ferner für die Erfüllung der ihm als Verantwortlichem obliegenden Informations-, Dokumentations- und sonstigen gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
(5) Dies umfasst gegebenenfalls auch besondere Anforderungen an die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten sowie Daten im Beschäftigungskontext.
(6) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, insbesondere Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Administrationsdaten, richtet sich diese Verarbeitung nach der Datenschutzerklärung des Anbieters und den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Einzelheiten zur Verarbeitung im Auftrag, zu Weisungen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Löschung, Unterstützungspflichten und weiteren Auftragsverarbeitern ergeben sich aus dem AVV.
§ 13 Nutzungsrechte und Kundendaten
(1) Sämtliche Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung diejenigen einfachen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein, die erforderlich sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(3) Dies umfasst insbesondere das technisch erforderliche Speichern, Kopieren, Strukturieren, Umformatieren, Analysieren, Verarbeiten und – soweit vom Kunden veranlasst – Übermitteln der Inhalte.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung der jeweiligen Inhalte und zur Einräumung der erforderlichen Rechte berechtigt ist.
(5) Soweit durch die Software Ergebnisse erzeugt werden, darf der Kunde diese im Rahmen seines Geschäftsbetriebs für den vertraglich vorgesehenen Zweck nutzen.
(6) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass rein oder überwiegend KI-generierte Inhalte im Einzelfall urheberrechtlichen Schutz genießen oder dem Kunden ausschließliche Rechte daran zustehen.
(7) Rechte des Anbieters an der Software, deren Quellcode, Benutzeroberflächen, Systemarchitektur, Datenstrukturen, Dokumentationen, technischen Verfahren und sonstigem eigenen Know-how bleiben unberührt.
§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertrags verwendet werden.
(3) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, geschäftliche, kaufmännische und organisatorische Informationen sowie entsprechend gekennzeichnete oder ihrer Art nach erkennbar vertrauliche Informationen.
(4) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
a) bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
b) der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) rechtmäßig von einem hierzu berechtigten Dritten offengelegt werden oder
d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(5) Zwingende gesetzliche, datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
§ 15 Technischer Betrieb und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt die Software entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zur Nutzung über das Internet bereit.
(2) Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen oder technischen Störungen auftreten.
(4) Planbare Wartungsmaßnahmen, die zu wesentlichen Einschränkungen führen, werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung des Kunden möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(5) Einschränkungen können ferner aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfälle externer Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse.
(6) Eigene vertragliche Verantwortlichkeiten des Anbieters sowie zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Weiterentwicklung und Änderungen der Software
(1) Der Anbieter ist berechtigt, p8a.agency technisch und funktional weiterzuentwickeln.
(2) Funktionen dürfen insbesondere angepasst, verbessert oder durch funktional gleichwertige Lösungen ersetzt werden, soweit die vereinbarte Hauptfunktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
(3) Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund
a) technischer Weiterentwicklungen,
b) Änderungen eingesetzter Drittanbieter oder Schnittstellen,
c) gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
d) Anforderungen der Informations- oder Cybersicherheit oder
e) der Beseitigung technischer Fehler und Sicherheitsrisiken.
(4) Wesentliche dauerhafte Einschränkungen der vertraglich vereinbarten Hauptleistung können nicht allein auf diese Bestimmung gestützt werden.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 17 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, der Bestellung, dem Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach dem vereinbarten Leistungsmodell.
(4) Soweit Pay-per-Use-Leistungen angeboten werden, richtet sich die Vergütung nach der im jeweiligen Abrechnungszeitraum in Anspruch genommenen beziehungsweise nach dem vereinbarten Abrechnungsmodell erfassten Nutzung.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Eine Änderung der Vergütung während einer verbindlich vereinbarten festen Vertragslaufzeit erfolgt nur aufgrund einer hierfür bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage.
(7) Preise für zukünftige Vertrags- oder Verlängerungszeiträume können mit Wirkung für den jeweiligen zukünftigen Zeitraum neu vereinbart werden.
§ 18 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist richten sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, der Bestellung oder dem individuellen Angebot.
(2) Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, soweit eine solche für das betreffende Vertragsmodell ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde
a) die Software schwerwiegend oder wiederholt rechtswidrig nutzt,
b) erhebliche Sicherheitsrisiken verursacht,
c) trotz angemessener Abhilfefrist wesentliche Vertragspflichten verletzt oder
d) sich mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug befindet.
(5) Soweit eine Vertragsverletzung behebbar ist, erfolgt eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder erfolglosem Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist, soweit eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
§ 19 Sperrung
(1) Der Anbieter kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn
a) konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung bestehen,
b) eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Plattform, anderer Kunden oder betroffener Personen besteht,
c) Zugangsdaten oder Schnittstellenzugänge erkennbar kompromittiert wurden oder
d) der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.
(2) Die Sperrung ist auf das zur Abwehr der jeweiligen Gefahr oder Vertragsverletzung erforderliche Maß zu beschränken.
(3) Soweit die Umstände dies zulassen, wird der Kunde vor der Sperrung informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe.
(4) Eine vorherige Information ist nicht erforderlich, soweit eine sofortige Maßnahme insbesondere aus gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.
§ 20 Mängel und Leistungsstörungen
(1) Der Kunde hat erkennbare technische Störungen möglichst nachvollziehbar zu melden und dem Anbieter die für eine Fehleranalyse erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Anbieter wird reproduzierbare Mängel der vereinbarten Softwareleistung innerhalb angemessener Zeit prüfen und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beheben.
(3) Kein vom Anbieter zu vertretender Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich durch
a) nicht vom Anbieter verantwortete Systeme oder Dienste,
b) eine vertragswidrige Nutzung,
c) vom Kunden oder von Dritten vorgenommene nicht autorisierte Änderungen,
d) kundenseitig angebundene KI-Dienste oder
e) vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte oder ungeeignete Daten
verursacht wurde.
(4) Dies gilt nicht, soweit die Beeinträchtigung auf einer vom Anbieter zu vertretenden fehlerhaften Integration, Schnittstelle oder sonstigen Vertragsverletzung beruht.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 21 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
e) aufgrund gesetzlich zwingender Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit oder Zuverlässigkeit von Ergebnissen eines kundenseitig ausgewählten KI-Dienstes, soweit der Anbieter diese Ergebnisse lediglich technisch übermittelt oder verarbeitet und die Ursache des Fehlers nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen des Kunden oder Dritter allein aufgrund der inhaltlichen Verwendung eines KI-Ergebnisses, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde eine nach § 9 oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderliche menschliche Prüfung schuldhaft unterlassen hat.
(7) Die Haftung für eine vom Anbieter zu vertretende fehlerhafte Funktion der Plattform oder einer vom Anbieter geschuldeten Integration bleibt hiervon unberührt.
(8) Soweit dem Kunden zumutbare Funktionen zum Export oder zur Sicherung wesentlicher Daten zur Verfügung stehen, hat er diese entsprechend der Bedeutung der Daten in angemessenem Umfang zu nutzen.
(9) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Ersatzpflicht im Rahmen der vorstehenden Haftungsregelungen auf den Schaden begrenzt, der auch bei angemessenen Sicherungsmaßnahmen entstanden wäre. Ausdrücklich übernommene Sicherungs- oder Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
§ 22 Freistellung bei Pflichtverletzungen des Kunden
(1) Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf einer schuldhaften Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei.
(2) Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die darauf beruhen, dass der Kunde
a) personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeitet,
b) Daten oder Inhalte ohne erforderliche Rechte bereitstellt,
c) einen kundenseitig angebundenen KI-Dienst rechtswidrig einsetzt oder
d) die Plattform entgegen den vereinbarten Nutzungsbeschränkungen verwendet.
(3) Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Voraussetzung ist, dass der Anbieter den Kunden über den geltend gemachten Anspruch unverzüglich informiert und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung gibt.
(5) Der Anbieter wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden schließen, soweit nicht eine sofortige Handlung zur Vermeidung wesentlicher Nachteile erforderlich ist.
(6) Die Freistellung gilt nur in dem Umfang, in dem der betreffende Anspruch dem Verantwortungsbereich des Kunden zuzurechnen ist.
§ 23 Dienstleister und Subunternehmer
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen geeignete Dienstleister und Subunternehmer einzusetzen, insbesondere Hosting-, Infrastruktur-, Kommunikations-, Sicherheits- und gegebenenfalls KI-Dienstleister.
(2) Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen verantwortlich.
(3) Soweit ein vom Anbieter eingesetzter Dienstleister personenbezogene Daten als weiterer Auftragsverarbeiter verarbeitet, richtet sich dessen Einsatz nach dem AVV und den gesetzlichen Vorgaben.
(4) Kundenseitig ausgewählte KI-Dienste oder sonstige vom Kunden selbst beauftragte Anbieter gelten nicht allein aufgrund ihrer technischen Anbindung an p8a.agency als Subunternehmer des Anbieters.
§ 24 Vertragsende, Export und Löschung
(1) Mit Beendigung des Vertrags endet grundsätzlich die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Software.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, von ihm benötigte Daten und Ergebnisse rechtzeitig vor Vertragsende über die hierfür bereitgestellten Funktionen zu exportieren oder anderweitig zu sichern.
(3) Soweit der jeweilige Tarif oder eine individuelle Vereinbarung eine nachvertragliche Exportfrist vorsieht, bleibt der Zugriff während dieses Zeitraums auf die hierfür vorgesehenen Funktionen beschränkt.
(4) Nach Vertragsende ist der Anbieter nicht verpflichtet, Kundendaten über die vertraglich, datenschutzrechtlich oder gesetzlich erforderliche Dauer hinaus aufzubewahren.
(5) Personenbezogene Daten werden entsprechend dem AVV gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlich zulässigen Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.
§ 25 Änderungen dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB gelten für neu abgeschlossene Verträge ab der jeweils bekannt gegebenen Fassung.
(2) Für bestehende Vertragsverhältnisse kann der Anbieter diese AGB ändern, soweit die Änderung aufgrund
a) geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
b) höchstrichterlicher Rechtsprechung,
c) zwingender technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen oder
d) vergleichbarer, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände
erforderlich ist.
(3) Eine Änderung nach Absatz 2 darf das vertragliche Gleichgewicht nicht stärker zulasten des Kunden verändern, als dies zur Anpassung an den jeweiligen Änderungsgrund erforderlich ist.
(4) Änderungen der vereinbarten Hauptleistung oder Vergütung können nicht allein auf diese Bestimmung gestützt werden.
(5) Der Anbieter informiert den Kunden über entsprechende Änderungen mit angemessener Vorlaufzeit in Textform, soweit nicht eine kurzfristigere Umsetzung aufgrund zwingender gesetzlicher oder sicherheitsbezogener Gründe erforderlich ist.
(6) Sonstige Änderungen bestehender Vertragsverhältnisse bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Parteien.
(7) Rein redaktionelle Änderungen, durch die Rechte oder Pflichten der Parteien nicht inhaltlich verändert werden, können ohne Zustimmung des Kunden vorgenommen werden.
§ 26 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes Ereignis verursacht wird und von ihr nicht verhindert oder in zumutbarer Weise überwunden werden kann.
(2) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, erhebliche flächendeckende Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsinfrastruktur oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
(3) Die betroffene Partei wird die andere Partei, soweit möglich, über erhebliche Auswirkungen informieren und angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen ergreifen.
(4) Zahlungsverpflichtungen für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 27 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften aus anderen Gründen zulässig ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Vertragserklärungen und Mitteilungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich oder individualvertraglich keine strengere Form vorgeschrieben ist.